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Probleme mit FTI Touristik – “Einfach FairReisen” das Motto – “unfair” und “arrogant” das Fazit!
FTI Touristik – das fängt Jahr schlecht an!
Ein echter Skandal, wie sich die FTI Frosch Touristik GmbH bei selbst verursachten Problemen verhält. Uneinsichtig, arrogant und langsam – so das kurze Fazit dieser Reisebuchung nach Jamaika über Opodo mit dem Veranstalter FTI. Der am 03.01.2011 schriftlich bestätigte Preis von 2.261 € war der FTI Touristik aber offenbar nicht hoch genug. Es habe einen Softwarefehler gegeben. Natürlich, wie könnte es anders sein… Daher ficht man nun den Vertrag an un erklärt ihn für nicht geschlossen. Das Problem an der Sache ist, dass man so kurzfristig keinen Ersatz bekommt…
Der chronologische Ablauf:
02. Januar 2011 17:20:53 MEZ
Ich buche meinen Arbeitsurlaub nach Jamaica bei Opodo. Die Buchungsbestätigung kommt prompt per mail:
****************************************************
Kennnummer: 531_1223C001002F5013_0_0000DC17
Sehr geehrter Herr Pauls,
vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre
verbindliche Buchung bei Opodo.
REISEBUCHUNG
Reiseveranstalter: FTI Deutschland
Vorgangsnummer: 50187785;
Reiseziel: Jamaika
Flüge: Berlin-Tegel – Montego Bay – Berlin-Tegel
Hinreise: Fr. 21.01.2011
Rückreise: Fr. 04.02.2011
Hotel: Rose Hall Resort & Spa A Hilton Resort
Unterbringung: 1 Doppelzimmer, Meerblick
Verpflegung: mit All Inclusive
Gesamtreisepreis: 2260 Euro
Mitteilung des Reiseveranstalters:
H: MBJ329 HILTON ROSE HALL 21.01-04.02 – DZMI 1/00
* Achtung: Keine Tagesoption möglich. Bei Namensänderungen können *
* Mehrkosten von bis zu 100% des Reisepreises oder mehr anfallen. *
Es gelten die AGBs des Veranstalters: http://www.fti-service.de/index.php?id=AGB
Bei kurzfristigen Buchungen ist der komplette Reisepreis sofort zu zahlen!
REISEBESTÄTIGUNG/SICHERUNGSSCHEIN
Sie erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Reisebestätigung
des Reiseveranstalters inklusive des Reisesicherungsscheins.
REISEUNTERLAGEN
Sie erhalten Ihre Reiseunterlagen grundsätzlich erst nach
vollständiger Bezahlung.
Der Versand der Unterlagen erfolgt nach verbuchter Zahlung auf dem Postweg
bzw. bei einigen Veranstaltern auch per Email.
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 8 – 24 Uhr
Sa., So. u. Feiertag: 9 – 24 Uhr
Bis zur nächsten Reise!
Ihr Opodo Team
Alle oben angeführten Leistungen werden
von Opodo lediglich vermittelt!
In Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit
gelten die auf unserer Website hinterlegten AGB.
Opodo ist Ihr TÜV-geprüfter Online-Reiseservice für Flüge von mehr als 500 Airlines,
Unterkünfte in über 65.000 Hotels und Mietwagen an mehr als 7.000 Standorten weltweit.
Außerdem bietet Opodo Last-Minute- und Pauschalreisen von renommierten Veranstaltern
sowie Städtereisen und Ferienhäuser.
********************************************************************
PS: WICHTIG!!!
Bitte beachten Sie, dass wir wichtige Informationen zu Ihrer Buchung (z.B
Flugzeitenänderungen) per Email an Sie weiterleiten!
Wir empfehlen Ihnen deshalb regelmässig Ihren Mail Eingang zu überwachen!
********************************************************************
02. Januar 2011 17:25:14 MEZ
Nach Erhalt der Bestätigung von Opodo.de rufe ich direkt bei Air Berlin an, um XL-Sitze zu reservieren, da ich 2 m groß bin und sonst keine Beinfreiheit habe. Air Berlin will die Flugnummer wissen, die ich erst noch bei Opdo erfragen, da nicht in der Reisebestätigung genannt. Bei dem Anruf erfahre ich, dass das System eine Doppelbuchung erfasst hat. Die Opodo Mitarbeiterin bittet um etwas Geduld, da Sie das kurz mit dem Veranstalter FTI Touristik abklären müsse. Nach wenigen Minuten erfahre ich, dass die Buchung nun korrigiert sei und sich der Reisepreis seitens FTI um 8 Euro reduziert habe und dass die 2 Wochen Jamaica nun 2.261 € incl. des Kreditkartenzuschlags von 9 € kosten.
Nicht unbedingt billig, aber das ist mir mein Urlaub wert, weil ich dafür WLAN auf meinem Zimmer habe und nicht immer in die Lobby muss, wenn ich ins Internet möchte. Da ich auf Jamaika arbeiten will, für mich also eine Buchungsvoraussetzung.
02. Januar 2011 17:43:48 MEZ
Wenige Minuten später kommt die Sitzplatz Reservierung von Air Berlin per mail.
Air Berlin PLC & Co. KG
Saatwinkler Damm 42-43
D-13627 Berlin
Telefon: 01805 – 737 800
Telefax: 030 – 4102 1003
Reservierungsbestätigung vom 02.01.2011
Confirmed Reservation
________________________________________________________________________________
Name: PAULS, MIACHEL
Buchungsnummer: FTI 50187785
________________________________________________________________________________
Flüge: Datum: Strecken: Sitze:
Flights: Dates: Routes: Seats:
AB7400 (Y) 21.01.2011 Duesseldorf / Montego Bay 19C
AB7401 (Y) 04.02.2011 Montego Bay / Duesseldorf 36A
________________________________________________________________________________
Anzahl: Bezeichnung: Strecke: Name:
number: item: Route: Name:
1 Sitzplatz 19C DUS / MBJ PAULS, MIACHEL
1 eingeschränkter XL-SEAT MBJ / DUS PAULS, MIACHEL
1 Sitzplatz 36A MBJ / DUS PAULS, MIACHEL
Gesamtpreis Sitzplatzreservierungen: EUR 30.0
Gesamtpreis Sonderleistungen: EUR 0.0
Angaben in Höhe/Breite/Tiefe
Übergepäckraten sind am Flughafen (Check-in) zu entrichten.
Excess Baggage fees to be paid at check-in.
04. Januar 2011
Heute kommt die schriftliche Buchungsbestätigung von FTI per Post.
Ärger mit der FTI Touristik GmbH
17. Januar 2011 21:30 MEZ
Mein Handy klingelt – Opodo ist dran: “Herr Pauls, ich habe leider schlechte Nachrichten für Sie, FTI Touristik will den Vertrag anfechten, weil man einen zu geringen Preis berechnet hat.” Die Opodo Mitarbeiterin war zwar sehr betroffen und es tat ihr wahrscheinlich wirklich leid, doch das hilft mir nicht viel, da mein Flug am Freitag, den 21.01.2011 um 6:20 Uhr von Berlin Tegel geht und auf jeden Fall fliegen möchte.
17. Januar 2011 21:48:24 MEZ
Gerade kommt die email von Opodo, die die Nachricht von FTI weitergeleitet haben:
Sehr geehrter Herr Pauls,
wie bereits telefonisch besprochen, übersenden wir Ihnen das Schreiben des
Reiseveranstalters.
Wir sind uns durchaus bewusst, welche Unannehmlichkeit diese Änderung für
Sie bedeutet und möchten uns in aller Form hierfür entschuldigen.
Selbstverständlich haben wir bereits gemeinsam mit dem Veranstalter
überprüft, welche Alternativen für Sie verfügbar sind.
Das entsprechende Angebot finden Sie in dem als Anlage beigefügten
Schreiben.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Alternative zusagt.
Da der Reiseveranstalter eine Rückbestätigung Ihrerseits benötigt, bitten
wir Sie, uns diesbezüglich bis zum 19.01.2011 um 17:00 Uhr zu
kontaktieren.
Bitte nutzen Sie hierfür den Button “antworten”, damit unsere
Ursprungs-Nachricht erhalten bleibt. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere
Mitarbeiter selbstverständlich gerne unter der unten genannten
Hotline-Nummer zur Verfügung.
Seien Sie nochmals versichert, dass wir alles unternehmen werden, damit
Sie Ihren Urlaub genießen können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie H.
Abwicklung der Buchung durch:
GfR mbH
Herner Strasse 299
44809 Bochum
Tel. +49(0)234 96103555
Telefax: +49(0)234 5796555
E-Mail: opodo@gfr-center.de
Internet: www.opodo.de
Öffnungszeiten: täglich 8-22 Uhr
> —– Original E-Mail —–
> Von: ProduktService@FTi.De
> An: _distribution@gfr-center.inexso.net
> Datum: Mon Jan 17 17:12:25 UTC 2011
> Betreff: Hoteländerung Vg. 50187785 (#TVP55) 21.01.11 – 04.02.11
>
>
> Sehr geehrter Herr Pauls,
>
> wir freuen uns, dass Sie sich für einen Urlaub nach Jamaika mit der FTI
Touristik GmbH entschieden haben.
>
>
>
> Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund eines Softwarefehlers
die ihnen am 02.01.2011 und 03.01.2011 zugesandte Buchungsbestätigung
einen falschen, da viel zu niedrigen Preis enthielt. Der richtig
eingegebene und richtig kalkulierte Preis wurde aufgrund eines EDV-Fehlers
in der Endabrechnung falsch wiedergegeben. Dieser Irrtum wurde bei uns am
05.01.2011 bekannt.
>
>
>
> Bedauerlicherweise sehen wir uns daher dazu veranlasst, von der
gesetzlichen Möglichkeit der Anfechtung des bestehenden Vertrages Gebrauch
zu machen und die Anfechtung unserer Buchungsbestätigungen vom 02.01.2011
und 03.01.2011zu erklären. Da wir die gebuchten Reiseleistungen nicht zu
dem fehlerhaften Reisepreis erbringen können, müssen wir uns von dem mit
Ihnen geschlossenen Vertrag mittels Anfechtung lösen. Die Anfechtung hat
zur Folge, dass der Reisevertrag von beiden Vertragspartnern als von
Anfang an nicht geschlossen anzusehen ist. Aufgrund der Anfechtung besteht
mit Ihnen kein Reisevertrag mehr, daher wurde Ihre Buchung aus unserem
Buchungssystem genommen.
>
>
>
> Wir entschuldigen uns vielmals für die Ihnen hierdurch entstandenen
Unannehmlichkeiten.
>
> Falls Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, so erstatten wir Ihnen
diese selbstverständlich in den nächsten Tagen automatisch auf Ihr Konto
zurück.
>
>
>
> Sollten Sie noch Interesse an der Reise haben, so können wir Ihnen gerne
als Entschädigung die gebuchten Flüge zum gebuchten Reisetermin in
Kombination mit dem höherwertigeren 5-Sterne Hotel Gran Bahia Principe
Jamaica (MBJ291) in einer Juniorsuite mit Meerblick und All Inclusive Plus
zum gleichen Reisepreis von 2261,-€ anbieten. Eine Beschreibung der Anlage
finden Sie unter
http://produkte.fti.de/web/index.cfm?code=MBJ291&datum=&pm=detail
>
>
>
> Bitte teilen Sie Ihrem Reisebüro oder uns, spätestens bis zum 19.01.2011
mit, ob Sie die neue Reise zum korrekten Preis buchen möchten.
>
>
>
> Für Ihr Verständnis dürfen wir uns bedanken und verbleiben
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Judith S.
>
> Produkt Service Team
>
>
>
> Tel.:
>
> +49 (89) 2525 1279
>
> Fax:
>
> +49 (89) 2525 6125
>
> E-Mail:
>
> Produkt-Service@fti.de
>
> URL:
>
> www.FTI.de
>
> FTI über 25 Jahre | Erfahrung | weltweit
>
> Achtung: Unsere Adresse hat sich geändert!
>
>
>
> FTI Touristik GmbH
>
> Landsberger Str. 88
>
> 80339 München
>
> Deutschland
>
> Geschäftsführer: Dietmar Gunz, Turan Jenei, Karlheinz Jungbeck, Boris
Raoul
> Sitz: München • Registergericht: AG München • HRB 71745
HAAALLLLLOOOOOO?
FTI Touristik weiß nach eigenen Angaben seit dem 05.01. von dem falschen Preis und geben mir 4 Tage (in Worten VIER) vor Reisestart abends bescheid, wo niemand mehr zu erreichen ist???????
Man gibt mir nichtmal die Möglichkeit, eine Differenz zu zahlen und nennt den normalen Preis gar nicht, sondern erklärt den Vertrag für nicht geschlossen – ich glaub, ich spinne…
Das angegebene Alternativhotel verfügt leider nicht WLAN, weder auf dem Zimmer noch in der Lobby, was ich von Opodo bestätigt bekomme. “Wenn`s nicht in der Hotelbeschreibung erwähnt ist, dann hat es das auch nicht.” – also keine Option, unabhängig davon, dass der neue und unpersönliche Hotelbunker in der Mitte von Nirgendwo liegt.
18. Januar 2011 13:53:34 MEZ
Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt schicke ich FTI Touristik eine email:
“Sehr geehrte Frau S.,
mein Anwalt sieht den Vertrag nach wie vor als geschlossen an, da Sie ihn unverzüglich, notfalls auch auf Verdacht, hätten anfechten müssen.
Als ich die Reise über opodo gebucht habe, habe ich mich 30 Min. nach der Buchung mit opodo in Verbindung gesetzt, um sicherzustellen, dass Alles ok ist. Darauf hin hat die Mitarbeiterin seitens opodo festgestellt, dass eine Doppelbuchung im System verbucht war und hat sich direkt mit FTI in Verbindung gesetzt, um dies zu klären. Nach wenigen Minuten teilte sie mir mit, dass nun alles in Ordnung sei und der Preis sich sogar um einige Euro reduziert hat, demnach muss ein Mitarbeiter bei FTI die Buchung bereits manuell durchgesehen haben, wobei der Fehler schon hätte erkannt werden müssen.
Spätestens jedoch bei der schriftlichen Buchungsbestätigung am 03.01. jedoch hätte dies der Fall sein müssen und auch, wenn Sie, wie Sie schreiben, den Fehler erst am 05.01. bemerkt haben, hätten Sie mich (ohne schuldhaftes Zögern) informieren müssen, damit ich mich um Ersatz bemühen kann – dies ist nicht geschehen, sodass ich erst gestern Abend, am 17.01. von diesem Problem erfahren habe, was unzumutbar kurzfristig ist.
Nach nochmaliger Rücksprache mit meinem Anwalt, gebe ich Ihnen hiermit bis heute 17 Uhr Zeit, das Problem zu lösen und mir schriftlich bescheid zu geben. Danach werde ich mich, im Rahmen meiner Schadensminderungspflicht nach einem adäquaten Hotel mit WLan und Meerblick auf Jamaica umsehen und dieses buchen. Unabhängig von dem weiteren Verlauf behalte ich mir alle rechtlichen Schritte vor und werde den anfallenden Differenzbetrag sowie evtl. Schadenersatz rechtlich bei Ihnen einfordern.
Mit freundlichem Gruß
M. Pauls
Sehr geehrter Herr Pauls,
ich kann Ihre Verägerung verstehen und wir bedauern Sie so kurfristig über den Irrtum informieren zu müssen.
Wie ich Ihnen bereits erklärt hatte, musste der Fehler erst lokalisiert und eine Hotelanfrage an die Zielgebietsagentur
geschickt werden. Wir haben Sie jedoch “unverzüglich” nach bekanntwerden des Fehlers in Kenntnis gesetzt. (Anm.: unverzüglich heißt bei FTI also 12 Tage? – die FTI`ler scheinen ebenso langsam zu sein, wie die Jamaikaner)
Unsere Agentur vor Ort hat nocheinmal alle Verfügbarkeiten geprüft, leider können wir Ihnen jedoch keine weitere
vergleichbare Alternative neben dem bereits angebotenen Hotel Gran Bahia Principe anbieten.
Wir sind jedoch bereit Ihnen die gebuchte Reise im Hotel Hilton Rose Hall zum reduzierten Kulanzpreis von 3238,-€ (statt regulär 3810,17)
anzubieten.
Bitte teilen Sie uns bis 19.01.11 um 17:00 Uhr mit ob Sie mit einer der angebotenen Varianten einverstanden sind oder davon abstand
nehmen möchten.
Vielen Dank
(Anbei nachträglich nochmal die Vollmacht)
Mit freundlichen Grüßen
Judith S.
…der Fehler selbst ist kein Problem, aber dazu stehen und ihn so zu korrigieren, dass der Kunde keinen Schaden hat, ist meiner Meinung nach die Pflicht des Verursachers. Nun soll ich 1.000 € draufzahlen, weil FTI gepennt hat und mich mit der unzumutbaren Kurzfristigkeit unter Druck setzt und kaum noch solch kurzfristige Reisen zu bekommen sind – vielen Dank Frau S.! Bloß keine Verantwortung übernehmen…für einen der großen Reiseveranstalter mit 1.500 Mitarbeitern und mehr als 1 Milliarde € Umsatz ist das echt peinlich…(Quelle: http://www.presseportal.de/pm/9068/1590010/fti_touristik_gmbh). Zur FTI Group gehören z.B. : FTI Touristik, 5vorFlug, LAL Sprachreisen, Sonnenklar.TV, BigXtra und Gold by FTI.
19. Januar 2011 10:51:04 MEZ
Sehr geehrte Frau S.,
eine Zeitverzögerung von 12 (!) Tagen zwischen Erkennen des (im Übrigen alles andere als glaubhaften) „Irrtums“ und Ihrer Mitteilung ist in keinem Fall mehr als unverzüglich im Sinne des Gesetzes zu werten. Dies erst recht nicht, wenn man bedenkt, dass die Reise am Freitag dieser Woche beginnen sollte. Ich bin mir sicher, dass darüber auch bei Ihnen Klarheit besteht. Der mit Ihrem Haus geschlossene Vertrag besteht daher weiterhin, und zwar mit dem ursprünglichen Inhalt und natürlich auch dem vereinbarten Preis. Leider muss ich feststellen, dass Sie die Erfüllung dieses Vertrages offenbar endgültig verweigern.
Abgesehen davon, dass ich entsetzt über diesen Umgang mit mir als Ihrem Kunden bin, hat die Erfüllungsverweigerung natürlich auch rechtliche Konsequenzen. Es steht mir nun zu – und ich werde von diesem Recht Gebrauch machen –, eine angemessene Ersatzreise buchen. Ich werde dabei selbstverständlich meine Schadensminderungsobliegenheit beachten, gleichzeitig aber natürlich ein Angebot auswählen, das vergleichbare Leistungen bietet. Ich muss damit rechnen, dass die Reise angesichts der von Ihnen verschuldeten Kürze der Vorlaufzeit nicht unerheblich teurer wird. Ich werde die Differenz zwischen dem Reisepreis des zwischen uns bestehenden Vertrages und dem mir nunmehr entstehenden den höheren (so dies denn der Fall ist) Kosten im Wege des Schadensersatzes gegen Ihr Haus geltend machen. Ich habe mich im Übrigen auch bereits anwaltlich beraten lassen. Auch diese Kosten werden Teil meines Schadensersatzbegehrens sein.
Ich sehe mich vor diesem Hintergrund leider nicht in der Lage, Ihr „Angebot“ anzunehmen. Ich muss davon ausgehen, dass Sie mir die Differenz nicht erstatten, mir aber sicherlich gleichzeitig vorhalten würden, wir hätten uns doch „geeinigt“. Und bin schließlich nicht gezwungen, gerade mit Ihnen zu reisen, auch wenn Sie so „kulant“ sind.
Vor diesem Hintergrund bin ich bereit, Ihnen noch bis heute (19. Januar 2011), 15:00 Uhr, Zeit zu geben, mir die Durchführung meiner Reise zum dem vereinbarten Preis von EUR 2.261,00 zu bestätigen. Verstehen Sie dies bitte als letztes Angebot von meine Seite, das Ihnen zusätzliche Kosten ersparen würde.
Mit freundlichen Grüßen
M. Pauls
20.01.2011 19:08 Uhr MEZ
…keine Antwort von FTI Touristik bis jetzt, also habe ich gerade eine andere Reise bei der TUI gebucht und fliege in ein RIU Hotel in Negril – die Differenz werde ich nun über einen Rechtsanwalt, der auf Reiserecht spezialisiert ist, einklagen – Nie wieder FTI!+##’*%&§/$§($)”§
Wenn jemand ähnlich schlechte Erfahrungen mit der FTI Touristik GmbH gemacht hat, bitte melden!
Ich habe den Fall der Akte 2011 Redaktion geschildert, die auch schon geantwortet hat…
22.01.2011
Links und Informationen für Reisende:
Reise Beschwerden:
Probleme mit FTI bei Urlaubsreklamation.de
Kundenmeinungen zu FTI Touristik bei dooyoo.de
Reiseforen:
Fernwehforum.de
Holiday Check Forum
Travelamigos.de
Reiserecht:
Deutsche Gesellschaft für Reiserecht
Rechtsanwälte für Reiserecht:
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/reiserecht.php
http://www.anwaltssuche.de/aws/azb/anwalt_reiserecht.html
Reisemängel richtig reklamieren:
http://www.verbraucherservice-bayern.de/information/markt-und-recht/meldung/article/Reisemaengel-richtig-reklamieren/
http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiserecht/reklamieren/aerger-im-urlaub_aid_9161.html
Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen
Reisemangel.de – Reisemängel von A-Z
Downloads (PDF):
Muster Reise Reklamation
Formular für Reisemängel vom ADAC
Tabelle Reisepreisminderung vom ADAC
23.01.2011
Urteile zum Reiserecht:
Es gibt ein Urteil des LG Frankfurt vom 08.08.1988 – Urteil 2/24 S 76/88, in dem es zu der Auffassung kam, dass sich der “Reiseveranstalter nicht auf eine fehlerhafte Datenbank berufen kann.”
Der Veranstalter muss seine Hausaufgaben erledigen, bevor er eine Reisebestätigung versendet und der Vertrag damit zustande kommt. Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, ein Kalkulationsirrtum berechtige selbst dann nicht zur Anfechtung, wenn der Erklärungsempfänger ihn erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat (MueKo/Kramer, BGB, 5. Auflage 2006 § 119 Rn. 124; BGHZ 139, 177 ff.). (Quelle: http://www.kanzlei-rueger.de/index.php/reiserecht – leider funktionieren die angegebenen Links nicht)
Hier ein ähnlicher Fall, jedoch haben die beiden Geschädigten nur eine Buchungsbestätigung per email bekommen (ich per email und Post) und wurden schon nach wenigen Tagen informiert – nicht nach 12 Tagen Verspätung und 3,5 Tage vor dem Abflug, wo kein vergleichbarer Ersatz zu bekommen ist. Hier ist zwar nur von einem großen Reiseveranstalter aus München die Rede, aber bei den Recherchen nach anderen FTI Geschädigten hätte ich da eine Idee, um wen es sich handeln könnte…
http://www.sueddeutsche.de/reise/buchungsfehler-zu-billig-um-wahr-zu-sein-1.41131
Interessengemeinschaft der FTI Geschädigten:
Interessengemeinschaft der FTI Geschädigten
Wer sich dafür interessiert, findet ebenfalls FTI Geschädigte unter http://tuerkei-reiseinfo.de/index.php?topic=4792.0
25.01.2011 – 11:14 Uhr
Schlechte Nachrichten vom ADAC – ich habe zwar fast alle Versicherungen, die der ADAC anbietet, jedoch habe ich noch einen alten Rechtsschutz Vertrag, in dem Reiserecht noch nicht eingeschlossen war. 2006 sind alle Rechtsschutz Mitglieder angeschrieben worden, aber die Info habe ich wohl übersehen und es als Werbung entsorgt….
Ob Ihr ADAC Rechtsschutz Vertrag bereits Reiserecht beinhaltet, können Sie telefonisch unter der ADAC Hotline 089-7676-4700 erfahren, wenn Sie Ihre ADAC Mitgliedsnummer parat haben.
Nun muss ich mir auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt suchen, der fit in Sachen Reiserecht ist – hat jemand Erfahrung, was die Anegelegenheit kosten könnte und am besten einen guten Anwalt, den er mir für diesen Fall mit FTI Touristik empfehlen kann?
Gran Turismo 5 Prologue (GT5) Test
Mein Freund Sven hatte mich “überredet”, mir statt der XBOX 360 die Playstation 3 zu kaufen und damit fing das Übel an. Er sagte, hol dir Motorstorm, das ist das geilste Autospiel überhaupt und wir können online spielen… gesagt – getan. Ich holte mir also bei amazon die PS3 mitsamt diesem so hochgepriesenem Spiel, allerdings fand und finde ich Motorstorm “suboptimal”, wie es so schön heisst, soll heissen, es macht mir keinen Spaß – ich verstehe aber die Zocker, die daran Spaß haben, weil es zumindest recht schwierig ist und man nicht wie bei Gran Turismo Prologue (GT5) nach wenigen Stunden die Schnauze voll hat, weil man im Null komma nix durch ist und bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Strecken im ersten Anlauf schafft.
Ich bin PS3 Newbie, spiele aber Autorennspiele schon seit der ersten Stunde auf meinem PC. Angefangen hat Alles mit Need for Speed 1, 2, 3 und NFS Porsche mit 640*480 Auflösung. Inder Zwischenzeit gab es auch einige Aha Erlebnisse, wie z.B. Juiced, Colin McRae und andere ältere XBox Spiele wie z.B. Project Gotham Racing 1 und 2, die mir heute noch Spaß machen, wenn ich alle drei Schaltjahre mal wieder das Ding entstaubt habe und etwas Abwechslung brauche – nicht so bei Gran Turismo 5 / Prologue…
Zum “Praxis Test”: ich habe mir dieses Spiel gekauft, weil die Ankündigungen recht vielversprechend klangen, so schrieb z.B. die Welt: ..das erfolgreichste Rennspiel der Welt kehrt nach 3 Jahren zurück… und bei amazon wurde echt Apetit gemacht auf GT5 mit den ganzen Daten, die da so aufgezählt wurden:
… bis zu 16 Personen online spielbar – mag sein, macht aber nur Spaß, wenn man 3 Promille aufwärts hat und sich auf einer Strecke messen kann, die Spaß macht und anspruchsvoll ist.
…70 High-Performance Fahrzeuge – das ist das einzige Highlight des Spiels – die Autos sind echt der Hammer, unglaubliche Grafik und recht realistisch gemacht.
Fünf herausfordernde Rennstrecken: Eiger-Nordwand, London City Track, Suzuka, Fuji Speedway, Daytona – …in Gran Turismo Prologue / 5 gibt es aber 10 Strecken und da finde ich die Aussage, daß 5 Rennstrecken herausfordernd sind doch etwas mau.
Komplett neue Physic-Engine mit echtem Next Generation Fahrzeug-Handling – keine Ahnung, was das bedeuten soll – hört sich gut an, merken tut man jedoch nix und der Spielspaß hält sich aufgrund der geringen Anforderungen in Massen.
Realistische, künstliche Intelligenz der Gegner – nicht zu spüren, denn ich bin einige Strecken zigfach gefahren, um mehr Geld / Cr. zu verdienen und habe die Gegner bei jedem Durchgang schlimmer deklassiert – wenn da künstliche Intelligenz in Spiel ist, hat man sich vielleicht Barnie von den Simpsons zum Vorbild genommen und wenn man versucht, einen IQ von 15, der dem IQ einer Banane gleichkommt, zu verbessern, kommt man im besten Fall auf 16, 5.
Gran Turismo TV: Der Zugang zu vielen Motorsportveranstaltungen – da gibt`s auch nicht viel zu sehen, denn in der Gallerie findet man nur die Anfangssequenz von GT5 Prologue und die kann man sich bei jedem Start der Playstation Konsole sowieso ansehen.
Umwerfende hochauflösende Darstellung:1080p (Race: 1080p-60fps, Replay -30fps) – das stimmt wirklich – die Grafik ist absolut Spitze, doch ich habe mir eine PLAYstation gekauft und keine VIEWstation, zumal man sagen muss, daß selbst die PS3 mit der aktuellsten Software, die sich beim Einlegen von GT5 automatisch installiert, hin und wieder ein Ruckeln zeigt und nicht nachkommt mit den Bildern.
Wir Ihr mitbekommt, bin ich maßlos enttäuscht von der ganzen Nummer und kann Euch nur empfehlen, Gran Turismo 5 erstmal auszuleihen, bevor Ihr, wie ich, 38,85 € ausgebt, denn Ihr habt es innerhalb von 6-8 Stunden durch und werdet Euch ärgern, daß das Ding im Schrank liegt und vollstaubt nach der ersten Durchfahrt, zumal Ihr in jedem Level die gleichen 10 Strecken vorgesetzt bekommt – man hätte sich wenigstens eine andere Deko um die Strecken herum ausdenken können, denn so hat man immer wieder das Gefühl, die Jungs von Sony sind einfallslos.
Warum man in jedem Level 2-3 Autos kaufen muss, die eine echte Zumutung sind, habe ich auch nicht wirklich verstanden – unterm Strich kann ich nur sagen: Grafik top – Spielspaß flop, freue mich aber auch über andere Meinung und nun mache ich Feierabend und spiele mal wieder auf meiner alten xbox ohne 360 PGR 1 oder 2, mal sehen und wahrscheinlich werde ich mir irgendwann mal eine neue xbox 360 mit dem aktuellen PGR 3 gönnen und versuchen, Sven zu überreden, sich auch eine zu kaufen…
Die offizielle SONY Seite zu Gran Turismo Prologue 5
Chip Blog
GT5 bei golem
screenshots GT5 Prologue
…weiterer suboptimaler Spieletest

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